Heute wird ein Gesetz verabschiedet, das die Staatsanwälte entlasten sollte. Es wird entschieden, dass die Musikindustrie nun direkt die Verkehrsdaten bei Internetprovidern einsehen darf. Sobald der Verdacht auf ein “gewerbliches Ausmaß” vorliegt dürfen die Firmen Providerdaten anfordern.
Ein gewerbliches Ausmaß wäre sobald ein heruntergeladenes Lied benutzt wird um einen geldwerten Vorteil zu erlangen. Schwach definiert, schliesslich könnten die bei jedem einzelnen Lied einen geldwerten Vorteil vermuten.
Bisher habe ich noch keinen Kommentar eines Datenschutzbeauftragten gefunden. Ich bin froh, dass ich kein Filesharing betreibe. Dennoch finde ich so ein Gesetz unter aller Sau. Hier wird einzelnen Firmen gestattet persönliche Daten von Dritten zu besorgen ohne Zustimmung der betreffenden Personen. Warum lassen wir nicht gleich alle, die es interessiert, unsere Kontoumsätze einsehen?
In diesem Fall wird sich bestimmt noch einiges bewegen, denke ich.

